Schutzkonzept ab 11.05.2020

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Wir freuen uns, ab dem 11.05.2020 wieder unterrichten zu dürfen. Damit wir den Unterricht reibungslos durchführen können, müssen wir uns an folgende Punkte halten: 

Definitionen

Pferdebetriebe
Pensionsbetriebe, Reitschulen, Kleinbetriebe mit Pferdehaltung, private Reitanlagen sowie Vereinshallen und ­-plätze gelten als Pferdebetriebe.

Pferdebesitzer
Personen, deren Pferde auf dem betreffenden Betrieb eingestellt sind, einschliesslich von ihnen beauftragte und dem Anlagenbetreiber gemeldete Personen (z. B. Reitbeteiligungen, Bereiter)

Reitschüler
Reiter, die auf Pferden des Betriebs unterrichtet werden Externe Pferdesportler Reiter, Reitschüler und Trainer, deren Pferde nicht auf dem betreffenden Pferdebetrieb eingestellt sind und dort reiten bzw. unterrichten oder Unterricht beziehen

Drittpersonen mit besonderen Aufgaben
Tierärzte, Hufschmiede, Therapeuten usw.

Infrastruktureinheit
Eine Reithalle oder ein Reitplatz sowie jeder Stallteil gilt unabhängig von der Grösse als eine einzelne Infrastruktureinheit eines Pferdebetriebs.

Zugang zu den Pferdebetrieben

Diese Personen haben Zugang zu folgenden Bereichen des Pferdebetriebes:
• Pferdebesitzer: Stall, Reitplatz, Reithalle, Sattelkammer, Toilette
• Reitschüler: Stall, Reitplatz, Reithalle, Toilette
• Externe Pferdesportler: Reitplatz, Reithalle, Toilette
• Drittpersonen mit besonderen Aufgaben: Stall, Toilette

Alle diese Personen müssen dem Betreiber des Pferdebetriebs namentlich bekannt sein.

Nutzung der Infrastruktur
Die Nutzung durch externe Pferdesportler und Reitschüler ist nur mittels Reservation und der Zuteilung von Zeitfenstern möglich. Auch Trainings von Pferdebesitzern mit Trainern sind einzutragen.
Der Abstand von zwei Metern zwischen den Personen – auch zu Pferd – muss eingehalten werden können, es dürfen sich maximal fünf Personen in einer Infrastruktureinheit aufhalten. In dieser Zählung sind Reiter, Trainer und jede andere anwesende Person eingeschlossen.
Garderoben und Duschen sind zu schliessen. Die Pferdesportler haben umgekleidet auf der Anlage zu erscheinen.
Die Nutzung von Restaurants, Bars, Terrassen usw. richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit. 

Trainings, Reitunterricht
Ein verbindlicher Zeitplan der Trainings mit Trainern und Reitunterrichtsreservationen mit Angabe von Anzahl Personen ist zu publizieren, damit die anderen Nutzer wissen, wann und wo Reitstunden und Trainings abgehalten werden. Externe Pferdesportler und Reitschüler dürfen maximal 30 Minuten vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn auf dem Pferdebetrieb erscheinen. Externe Pferdesportler und Reitschüler müssen den Pferdebetrieb spätestens 15 Minuten nach dem Reiten / dem Pferdepflegen verlassen haben. Begleitpersonen wie Eltern sind unter Einhaltung der behördlichen Vorschriften erlaubt.

Besondere Hygienemassnahmen in Reitschulen
Das Reitmaterial, insbesondere die Zügel der Reitschulpferde, ist nach jedem Gebrauch zu desinfizieren (Seife und/oder hydroalkoholische Lösung). Reiter tauschen keine persönlichen Gegenstände wie Reithelm oder Handschuhe aus. Diese sind vom Reiter selbst mitzubringen.

Ausritte
Ausritte sind in Gruppen von maximal 5 Personen erlaubt. Der Mindestabstand von zwei Metern muss eingehalten werden.

Verantwortlichkeiten
Der Anlagenbetreiber ist grundsätzlich für die Einhaltung der Schutzmassnahmen auf seiner Anlage verantwortlich. Der Trainer/Reitlehrer ist für deren Einhaltung während seiner Unterrichtsstunde verantwortlich.

Bei Nichteinhalten

Der Anlagenbetreiber kann Personen, einschliesslich Pferdebesitzern und Trainern/ Reitlehrern, die sich nicht an das Schutzkonzept halten, den Zutritt zu seiner Anlage verweigern oder sie wegweisen.
Trainer/Reitlehrer können ihren Schülern die Teilnahme am Unterricht verbieten, wenn sich diese nicht an die Vorgaben halten. Es steht Anlagebetreibern frei, ihre Anlage für Trainings, Reitunterricht und die Nutzung durch externe Pferdesportler zu öffnen oder nicht.

Hygiene
Desinfektionsmittel sind vom Anlagenbetreiber an verschiedenen Orten auf der Anlage bereitzustellen. Die Toiletten sind regelmässig zu reinigen. Gegenstände wie Türgriffe, Wasserhahn, Schubkarren, Mist-Utensilien usw. sind regelmässig zu reinigen und zu desinfizieren. Werden Pferdeputz-Utensilien, Schubkarren und Mist-Utensilien von verschiedenen Personen benutzt, ist eine Desinfektion der Hände vor und nach dem Gebrauch sowie das Tragen von Handschuhen empfohlen.

Der SVPS und der SHP zählen auf die Solidarität und Eigenverantwortung aller! Die Vorgaben des Bundes sind strikte einzuhalten und auf Tätigkeiten, die eine erhöhte Unfallgefahr darstellen, ist zu verzichten. Vielen Dank!